Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) im Juli 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Pflicht, ihr Netz vor Angriffen zu schützen. Durch das BSI-Gesetz und die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sowie durch den Sicherheitskatalog der BNetzA wurden die Mindeststandards für die Informationssicherheit konkretisiert. Um die gesetzlichen Vorgaben des IT-SiG in einem Energieunternehmen zu erfüllen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Mit unserem Analyse- und Beratungstool SMIT begleiten wir Sie kompetent über den gesamten Umsetzungsprozess bis hin zum Voraudit gemäß ISO 27001. Im Bereich der Wasserwirtschaft begleiten wir Sie bei der Umsetzung des branchenspezifischen Sicherheitsstandard Wasser/Abwasser (B3S WA) bis zum Nachweisverfahren. In Mehrsparten-Betrieben hilft unsere Branchenerfahrung bei der Umsetzung der unterschiedlichen Anforderungen in einem übergeordneten Managementsystem.
Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) im Juli 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Pflicht, ihr Netz vor Angriffen zu schützen. Durch das BSI-Gesetz und die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) sowie durch den Sicherheitskatalog der BNetzA wurden die Mindeststandards für die Informationssicherheit konkretisiert. Um die gesetzlichen Vorgaben des IT-SiG in einem Energieunternehmen zu erfüllen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Mit unserem Analyse- und Beratungstool SMIT begleiten wir Sie kompetent über den gesamten Umsetzungsprozess bis hin zum Voraudit gemäß ISO 27001. Im Bereich der Wasserwirtschaft begleiten wir Sie bei der Umsetzung des branchenspezifischen Sicherheitsstandard Wasser/Abwasser (B3S WA) bis zum Nachweisverfahren. In Mehrsparten-Betrieben hilft unsere Branchenerfahrung bei der Umsetzung der unterschiedlichen Anforderungen in einem übergeordneten Managementsystem.